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LSVA

 LSVA - Entscheid des Bundesgerichtes

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Oberzolldirektion gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Tarif LSVA-Erhöhung 2008 gutgeheissen.
Damit fällte das Bundesgericht als höchste richterliche Instanz offensichtlich ein politisch gefärbtes Urteil. Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht der ASTAG noch zu 100% recht gegeben und eindeutig festgestellt, dass die LSVA-Erhöhung 2008 gegen geltendes Recht verstösst.

 

 Neuregelung Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Der Bundesrat hat sich für eine LSVA Erhöhung per 1. Januar 2009 für die Motoren der Euro Kategorie 3 entschieden.

Die massive Erhöhung der LSVA sowie die weiteren Kostensteigerungen (Digitaler Tacho, Beschaffung und Unterhalt Fahrzeuge, Treibstoff,  Löhne und Sozialabgaben) ergeben eine Erhöhung der Transportpreise im Jahr 2009.

Folgende LSVA Abgaben für diverse Fahrzeugkombinationen stellen sich wie folgt zusammen:

 2-Achs solo 0.48 Fr./km
 4-Achser 0.85 Fr./km
 4-Achs Sattel 0.95 Fr./km
 5-Achs Sattel 1.07 Fr./km

 

 

 
 

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